DI Gerald Stickler B&I Energy
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B&I Energy DI Gerald Stickler
Willendorferstraße 127
A-2732 Würflach
Telefon: +43 (0) 676 513 4568

Email: gerald.stickler@bandi-energy.com

Energieplattform NÖ-SÜD/Schneebergland

Der gemeinnützige Verein Energieplattform NÖ-SÜD/Schneebergland wurde 2008 gegründet und ist seit 2022 eine der ersten regionalen Energiegemeinschaften in Österreich.

Zusammenfassung PV-Anlage Bergknappensiedlung

Höflein, am 9.11.2023

Im Frühjahr 2022 begannen Schüler des Kollegs Energie-Umwelt-Nachhaltigkeit an der HTL Wiener Neustadt unter der Leitung von Prof. DI Gerald Stickler mit einer Diplomarbeit zum Thema „Konzepterstellung für eine PV-Anlage inkl. Wasserstoffspeicher für die Bergknappensiedlung“.

Die Diplomarbeit wurde im August 2023 abgeschlossen.

Wesentliche Ergebnisse:

1. Es gibt ca. 1.000 qm Dachfläche direkt nach Süden geneigt, die optimal für eine PV-Anlage geeignet sind. Auf dieser Fläche könnte eine Anlage mit ca. 160 kWp errichtet werden.

2. Die Leitungsführung vom Dach zu den Wechselrichtern könnte über die stillgelegten Rauchfänge erfolgen. Somit wären dafür keine Stemmarbeiten notwendig. Die Platzierung der Wechselrichter würde im Keller erfolgen.

3. Es wurde ein statisches Gutachten von einem beeideten Sachverständigen eingeholt, das besagt, dass das derzeitige Dach für eine PV-Anlage geeignet ist.

4. Mit der EVN wurde abgeklärt, dass eine Überschusseinspeisung (der Strom, der nicht selbst verbraucht wird) möglich ist.

5. Die Errichtung und der Betrieb der PV-Anlage sollte über eine erneuerbare Energiegemeinschaft in Form eines gemeinnützigen Vereins erfolgen.

6. Die Wohnungseigentümer hätten dabei keinerlei Kosten und auch keine sonstigen Verpflichtungen oder Risiken zu tragen. Es gibt bereits einen  Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, die dem Projekt zustimmen.

7. Die Wohnungseigentümer können auf freiwilliger Basis Strom von der PV-Anlage beziehen, zusätzlich würden sie ihren bisherigen Stromlieferanten behalten. Der liefert dann den Strom, der von der PV-Anlage nicht erzeugt werden kann (z.B. in den Nachtstunden). Durch den Strombezug von der PV-Anlage spart man fix 28% der Leitungsgebühren. Der Energiepreis wird niedriger sein als der EVN Tarif. Die jährlichen Preissteigerungen werden gedeckelt (entscheiden die Mitglieder der Energiegemeinschaft selbst).

8. Die Finanzierung der PV-Anlage könnte über ein Bürgerbeteiligungsmodell, auf freiwilliger Basis erfolgen (wie bei der Wellness Welt und beim Bauhof in Würflach).

9. Voraussetzung für die Errichtung der PV-Anlage ist die Anbindung an ein elektrotechnisches Haussystem, dass allen derzeitigen Sicherheitsstandards genügt (sonst wird kein Fachbetrieb die Anlage abnehmen).Dies wird von der NBG sichergestellt.

10. Die derzeitigen elektrischen Anlagen in der gesamten Bergknappensiedlung sind bereits 60 Jahre alt und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Ein Mitarbeiter der Netz-NÖ (EVN) wird eine Vorabbesichtigung vornehmen und uns mitteilen welche elektrischen Komponenten auf alle Fälle auch ohne Errichtung einer PV-Anlage erneuert werden müssen. Erst danach ist die Errichtung einer PV-Anlage möglich.

In Österreich sind die Bestimmungen für elektrische Niederspannungsanlagen in der OVE E 8101 geregelt. Diese Vorschrift, ist die einzige elektrotechnische Norm, bei deren Anwendung die Schutzziele des ETG (Elektrotechnikgesetz) 1992 hinsichtlich der Errichtung und dem Betrieb elektrischer Niederspannungsanlagen als erfüllt angesehen werden können.

 


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